Partnerschaftskomitee Hemmingen
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Unsere Satzung

Am 25.02.2004 hat sich das PAKO eine neue Satzung gegeben, in der die ursprünglichen "Richtlinien" vom 12.10.1997 überarbeitet und erweitert wurden.
Gleichzeitig wurde eine Geschäftsordnung beschlossen.


Partnerschaftskomitee (PAKO) Hemmingen
Satzung

1.0   Definition, Aufgaben und Zielsetzung

Das PAKO Hemmingen ist eine Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Vereinen der Stadt Hemmingen, die den Gedanken der Völkerverständigung durch Kontakte zu den Partnerstädten Yvetot, Clydesdale und Murowana-Goslina lebendig gestalten will.
Die Arbeit des PAKO basiert auf den zwischen der Stadt Hemmingen und ihren Partnerstädten in Frankreich, Schottland und Polen abgeschlossenen Partnerschaftsverträgen.
Das Komitee hat die Aufgabe, den Austausch von Institutionen, Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie von interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern mit den Partnerländern zu koordinieren, zu entwickeln, zu fördern und zu intensivieren.
Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen sind u.a.:
- Austausch von Informationen über und Koordination von Partnerschaftsvorhaben innerhalb Hemmingens;
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Austauschbesuchen Hemminger Vereine und Institutionen sowie Gruppen Hemminger Bürgerinnen und Bürger und bei Besuchen aus den Partnerstädten;
- Zusammenarbeit mit der Stadt Hemmingen bei der Förderung von Partnerschaften und der Werbung für den Partnerschaftsgedanken sowie bei der konkreten Planung von Besuchsprogrammen;
- Anregung und Vermittlung von Projekten für Jugendliche, wie Work Camps, Studienaufenthalte und Praktika;
- Durchführung von Aktionen zur Beschaffung von Mitteln für die Austauschprogramme.

2.0   Name, Sitz und Anschrift

Sitz und Anschrift (mit eigenem Postfach) sind:

Partnerschaftskomitee Hemmingen
c/o Rathaus Hemmingen
Rathausplatz 1
30966 Hemmingen

3.0   Das Verhältnis zur Stadt Hemmingen

3.1   Zusammenarbeit mit der Stadt Hemmingen
Das PAKO arbeitet mit Unterstützung der Stadt ehrenamtlich, eigenständig und in eigener Verantwortung.
Ansprechpartner bei der Stadt ist das Referat für Öffentlichkeitsarbeit.
Die Stadt hat das Recht, eine ständige stimmberechtigte Vertretung zu den gemeinsamen Sitzungen des Komitees zu entsenden.
Eine ständige beratende Vertretung des PAKO im zuständigen Ratsausschuss wird angestrebt.

3.2   Förderung durch die Stadt Hemmingen
Die Arbeit des PAKO basiert auf der Bereitschaft der Stadt Hemmingen,
- die stadteigenen Räumlichkeiten und Plätze dem PAKO unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
- die Austauschprogramme des PAKO gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt für Zuschüsse finanziell zu fördern,
- das PAKO bei anfallenden Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen.

4.0   Struktur

4.1   Mitglieder
Dem Partnerschaftskomitee gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- alle am Partnerschaftsgeschehen interessierten Bürgerinnen und Bürger Hemmingens, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit schriftlich erklärt haben, sowie
- Vertreter / Vertreterinnen folgender Hemminger Institutionen, Verbände, Vereine, Gruppierungen usw.:
der Stadt Hemmingen, der Sportvereine, der Hemminger Schulen, der Jugendpflege, der Feuerwehren, des DRK, des Heimatbundes, des Bürgervereins, der Kirchen, der Musikschule, und anderer Institutionen, die an der Arbeit des PAKO Interesse haben und seine Ziele unterstützen.

4.2   Vorstand
Die Mitglieder des Partnerschaftskomitees wählen für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit der Erschienenen aus ihrer Mitte den dreiköpfigen Vorstand, bestehend aus einem / einer Ersten Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern / Stellvertreterinnen.
Wiederwahl ist möglich.

5.0   Aufgabenverteilung

Die 3 Vorstandsmitglieder sind für die Partnerschaftskontakte zu jeweils einem der Partnerländer verantwortlich. Sie berichten dem Komitee regelmäßig über neue Planungen, Entwicklungen und Veränderungen aus ihrem Verantwortungsbereich.
Der / die Erste Vorsitzende bereitet die Sitzungen des Komitees gemäß Ziffer 6.0 gemeinsamen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern vor.
Er / sie nimmt darüber hinaus die Außenvertretung wahr. Dabei können einzelne Aufgaben delegiert werden. Die Mitglieder des Vorstandes sowie die einzelnen PAKO-Mitglieder untereinander verpflichten sich zu gegenseitiger Information und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

6.0   Sitzungen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal vierteljährlich zu einer gemeinsamen Sitzung. Dazu wird von der / dem Ersten Vorsitzenden in der Regel schriftlich und durch Pressemitteilung eingeladen.
Diese Sitzungen werden von dem Vorstand gemeinsam vorbereitet und in der Regel vom / von der Ersten Vorsitzenden geleitet.
Die Sitzungen sind öffentlich.
Teilnahmeberechtigt ist neben den Mitgliedern jede am Partnerschaftsgeschehen interessierte Person. Über die Ergebnisse jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
Das PAKO gibt sich eine Geschäftsordnung.

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung des Partnerschaftskomitees am 25.02.2004 beschlossen und der Stadt Hemmingen zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung erlöschen die am 12.10.1998 beschlossenen Richtlinien.

Hemmingen, den 25.02.2004


Partnerschaftskomitee Hemmingen (PAKO)
Geschäftsordnung

Sitzungen
Die Mitglieder des Komitees treffen sich mindestens einmal vierteljährlich zu einer Sitzung. Dazu wird von der 1. Vorsitzenden / dem 1. Vorsitzenden in der Regel schriftlich und durch Pressemitteilung eingeladen. Die schriftliche Einladung enthält die Tagesordnung sowie alle rechtzeitig eingereichten Anträge und Beschlussvorschläge. In eiligen Fällen sind Tischvorlagen zulässig.
Die Sitzungen werden in der Regel vom Vorstand gemeinsam vorbereitet.
Über die Ergebnisse der Sitzung wird ein Protokoll geführt, das den Mitgliedern zugeleitet wird und das auf der folgenden Sitzung zu genehmigen ist.
Die Sitzungen sind öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind neben den unter Ziffer 4.1 der Satzung genannten Mitgliedern alle am Partnerschaftsgeschehen interessierten Bürgerinnen und Bürger Hemmingens.

Stimmberechtigte
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Komitees; das heißt alle unter Ziffer 4.1 der Satzung genannten Einzelpersonen und Vertreter/innen von Institutionen usw.

Abstimmungen
Ein Antrag gilt dann als angenommen, wenn er die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums findet.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen können auf der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.